Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Der Mieter erklärt, dass er diese allgemeinen Mietbedingungen akzeptiert. Der Unterzeichner des vorliegenden Vertrags bindet sowohl sich selbst als auch seinen möglichen Auftraggeber. Jede Zustellung kann rechtsgültig an der vom Unterzeichner des Vertrages angegebenen Adresse, dem Wohnsitz oder dem Hauptsitz des Mieters erfolgen.

Art 1. Bereitstellung des E-Scooters

Sofern nicht ausdrücklich Schäden oder mechanische Mängel auf dem Übergabedokument, das den Zustand des E-Scooters beschreibt und von den beteiligten Parteien bei der Übergabe des Fahrzeugs unterzeichnet wird, vermerkt sind, erkennt der Mieter an, dass er ein Fahrzeug erhalten hat, dessen Karosserie und Mechanik sich in gutem Zustand befinden und das mit der vollständigen Ausstattung versehen ist. Der Mieter ist für das gesamte Zubehör verantwortlich. Nach der Unterzeichnung ist diese Quittung verbindlich. Sollte der Mieter während der Anmietung ein mechanisches Problem feststellen, muss er die Nutzung des Fahrzeugs sofort einstellen und sich unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die zu treffenden Maßnahmen zu vereinbaren (z.B. Rückgabe des E-Scooters, Stilllegung des E-Scooters bis zum Eintreffen eines Mechanikers, eventuelle Rückerstattung des Mietpreises ...). Unterlässt der Mieter dies, so haftet er für alle Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs in diesem Zustand entstehen.

Art. 2. Lenkung des E-Scooters

a.) Der E-Scooter muss von dem im Vertrag unter der Rubrik "Kundendaten" genannten Fahrer gefahren werden und ist nur für maximal 2 Personen zugelassen. In Ermangelung spezifischer Klarstellungen

der Mieter der berechtigte Fahrer.

b.) Vorbehaltlich anderer Einschränkungen oder Ausnahmen muss der/die Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein.

c.) Der Mieter ist in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages verantwortlich und haftet für Schäden, die am E-Scooter verursacht werden, gemäß den allgemeinen und besonderen Bedingungen des Mietvertrages. Für den Fall, dass der E-Scooter einem unbefugten Fahrer anvertraut oder von einem solchen benutzt wurde, erkennt der Mieter an, dass er sowohl gegenüber Visit Kinrooi vzw als auch gegenüber Dritten die volle Verantwortung übernimmt und dass er alle Vorteile der Haftungsbeschränkungen verliert, auf die er sich eingelassen hat und die in den folgenden Absätzen 5.2 bis 5.2.4 beschrieben sind.

Art. 3. Nutzung des E-Scooters und Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung des E-Scooters: a) die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere aber ohne Einschränkung, in Bezug auf Verkehr, Parken, Zoll und Transport. Alle Bußgelder oder sonstigen Kosten, die dem Mieter wegen eines Verstoßes zustehen dem Mieter zugestellt wird, schuldet der Mieter - zusätzlich zum Betrag dieses Verstoßes - einen Betrag von 40,00 Euro ohne MwSt. für Verwaltungskosten pro Verstoß, der sich auf 80,00 Euro ohne MwSt. erhöhen kann, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt wird.

a.) Der Vermieter, Visit Kinrooi, behält sich das Recht vor, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer zur Nutzung des E-Scooters zu beurteilen.

im Rahmen ihrer Dienstleistungen. Der Mieter erklärt, dass er in der Lage ist, den E-Scooter zu benutzen und dass er diesbezüglich keine medizinischen Einschränkungen hat.

b.) Den E-Scooter nicht im Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu benutzen, oder wenn er nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug zu kontrollieren.

c.) Vor der Abfahrt kann der Mieter den E-Scooter ausprobieren. Entspricht sie nicht seinen Erwartungen, kann er/sie einen Ersatz verlangen. Sobald der Mieter das Fahrzeug verlassen hat, akzeptiert er den Zustand des E-Scooters.

d.) Den E-Scooter als guter Familienvater zu benutzen, was ausdrücklich, aber nur beispielhaft, die Benutzung von Geräten wie einem Walkman, einem Mobiltelefon, das nicht ohne Hände bedient werden kann, etc. während der Fahrt ausschließt....

e.) Den E-Scooter für den normalen, gewöhnlichen und nicht schädlichen Gebrauch auf befahrbaren, geeigneten Asphalt- oder Pflasterstraßen zu benutzen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, aber nur beispielhaft, dass dies Folgendes ausschließt: die Beförderung von gefährlichen, schädlichen, entzündlichen, explosiven oder ätzenden Stoffen; Wettbewerbe sowie deren Vorbereitung, Fahrprüfungen und Fahrstunden; die öffentliche Personenbeförderung oder die entgeltliche Personenbeförderung, unabhängig davon, ob das Entgelt ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde; die Verwendung des Fahrzeugs für Kurierdienste.

f.) Der E-Scooter ist vorzugsweise nur auf den vorprogrammierten Routen zu benutzen.

g.) Keine Werbung für den E-Scooter zu machen, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.

h.) Den E-Scooter nicht mit Gütern beladen, die ihn beschädigen könnten.

i.) Keine, auch nur minimale, Veränderung am E-Scooter vorzunehmen.

j.) den E-Scooter nicht unterzuvermieten, ihn weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen, zu verpfänden, zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen.

k.) Die umfassendsten Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass der E-Scooter beschädigt, angegriffen oder gestohlen wird. Nichteinhaltung dieser Maßnahmen

trägt der Mieter das Risiko, dem Vermieter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Als schwerwiegender Fehler gilt die Nichtbeachtung der folgenden Punkte: b.), e.) und f.).

l.)Wenn der E-Scooter für mehr als einen Tag gemietet wird, ist der Mieter verpflichtet, die Batterien NACH der Benutzung vollständig aufzuladen.

Art. 4. Rückgabe des Fahrzeugs

4.1 Rückkehr

Der E-Scooter bleibt bis zur Rückgabe in der Obhut des Mieters. Die Rückgabe des E-Scooters mit Schlüsseln, Reifen, Dokumenten und Ausrüstung - dies ist keine

vollständige Liste - in den Händen eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Vermieters an dem vereinbarten und im Vertrag angegebenen Ort und Datum durchgeführt wird und dies

während der Öffnungszeiten des Büros. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Mieter Visit Kinrooi vzw für alle neuen Schäden und/oder Diebstähle entschädigen, die

vom Vermieter festgelegt. Es sei denn, er hätte dem Vermieter einen bestimmten Schaden gemäß den Angaben auf

das zuvor vom Mieter und Vermieter unterzeichnete Dokument, die so genannte "Feststellungserklärung", hat der Mieter, wenn er es wünscht, bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Möglichkeit

des Fahrzeugs die Möglichkeit haben, das Fahrzeug einer Gegenprüfung zu unterziehen, um eventuelle Schäden an der Karosserie oder der Mechanik festzustellen

bestimmen.

4.2 Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich beim Vermieter beantragt und von diesem akzeptiert werden. Der Mieter, der das Fahrzeug nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt zurückgibt, setzt sich einer zivil- und strafrechtlichen Verfolgung sowie einer Fortsetzung der im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Rechnungsstellung aus, ohne dass dies eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags bedeutet. Darüber hinaus ermächtigt der Mieter in einem solchen Fall den Vermieter, den E-Scooter nach vorheriger Ankündigung unverzüglich an dem Ort zurückzuholen, an dem er sich befindet, und entbindet den Vermieter von jeglicher Haftung für Schäden oder Kosten, die sich aus einer solchen Rückholung ergeben, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung von Gegenständen, die sich im E-Scooter befinden, es sei denn, diese Schäden oder Verluste wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters oder seines Beauftragten verursacht, was der Mieter nachweisen muss. Unter Berücksichtigung der Rückgabeverpflichtungen, die dem Vermieter von seinen Lieferanten auferlegt werden, verpflichtet sich der Mieter, den E-Scooter gegen einen E-Scooter der gleichen Kategorie zu dem vom Vermieter festgelegten Zeitpunkt auszutauschen. Wenn ein solcher Umtausch nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den durch die Verweigerung des Umtauschs entstandenen finanziellen Verlust vom Mieter zurückzufordern.

Art. 5. Versicherung, Haftung und Gebühr Übernahme von Schäden oder des Risikos des Verschwindens des Fahrzeugs

5.1 Versicherung, Haftung und Haftung für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs

5.1.1. Der gemietete E-Scooter ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1992 über den Mustervertrag haftpflichtversichert (BA). Haftpflicht: Wenn der versicherte E-Scooter von einer Einzelperson gemietet wird, muss der im Mietvertrag angegebene Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein, und es gilt ein Freibetrag in der BA-Garantie von 500,00 EUR. Wenn das Fahrzeug dennoch von einer Person unter 18 Jahren gefahren wird, beträgt der Freibetrag BA 1.500,00 EUR statt 500,00 EUR.

5.2. Deckung für Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus und Entwendung: "TP"/"STP" genannt. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für das Verschwinden des Fahrzeugs und/oder der Teile bis zur Höhe des Gesamtwerts des E-Scooters und/oder der Kosten für die Wiederbeschaffung des nicht zurückgegebenen E-Scooters.

5.2.1. Der Mieter haftet für den Verlust und/oder die Beschädigung des E-Scooters während der Mietzeit bis zur Rückgabe des E-Scooters in Übereinstimmung mit Klausel 4. Der Gesamtwert des Fahrzeugs ist auf einfache Anfrage bei der Vermietstation erhältlich. Die Haftungsbeschränkungen gelten pro Unfall, d. h. pro Einzelfall. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Schäden von seiner Fernabsatz-Kreditkarte bezahlt werden.

5.2.2. Visit Kinrooi haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, unabhängig davon, wie sie entstanden sind und von welchen Personen sie verursacht wurden.

Art. 6. Zahlung

Der Mieter verpflichtet sich, bei Mietbeginn des E-Scooters oder bei anderweitiger Vereinbarung die folgenden Beträge in bar zu zahlen.

a.) Der Betrag der Miete, berechnet nach dem geltenden Tarif und auf der Grundlage der Anzahl der Miettage.

b.) In keinem Fall kann der Mieter Schadenersatz oder Zinsen für Nutzungsprobleme oder entgangene Freude während des Mietzeitraums verlangen.

Art. 7. Zahlungsbedingungen

Über das Bankkonto bei Visit Kinrooi oder in bar.

Art. 8. Inkassokosten

Neben der Strafklausel und den Verzugszinsen muss der Mieter die Kosten für die gerichtliche Eintreibung gemäß dem Gesetz vom 21. April 2007 und dem Königlichen Erlass vom 26. Oktober 2007 tragen.

Art. 9 Bußgeld für Parken

Alle Bußgelder für das Parken sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter stimmt zu, dass alle Bußgelder von seiner Fernabsatz-Kreditkarte bezahlt werden.

Art. 10. Änderung des Vertrags

Jede Änderung der Vertragsbedingungen, die nicht schriftlich vereinbart wurde, ist nichtig und unwirksam.

null und nichtig sein.

Art. 11. Nichtigkeit

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Vertragsklauseln hat in keinem Fall die Nichtigkeit der anderen Klauseln oder des Vertrags zur Folge.

Art. 12. Zuständigkeit der Gerichte

Der Vertrag unterliegt dem belgischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, sind die zuständigen Gerichte zuständig. Mietvertrag gelesen und vom Mieter genehmigt.